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Tipps für die private Rentenversicherung

Grundsätzlich eignet sich eine private Rentenversicherung für alle diejenigen, die die Versorgungslücke im Alter schließen und ihren Lebensstandrad durch eine zusätzliche private Rente absichern möchten, was sowohl für Arbeitnehmer als auch für selbstständig und freiberuflich Tätige und für Beamte gilt. Die private Rentenversicherung ähnelt einer Lebensversicherung, was bedeutet, dass während der Laufzeit ein Guthaben angespart wird, das im Alter verzinst und mit eventuellen Überschüssen als monatliche Rente oder als einmaliger Kapitalbetrag ausbezahlt wird. Gegenüber einer Lebensversicherung bietet die private Rentenversicherung jedoch die Vorteile, dass in aller Regel keine Gesundheitsprüfung erforderlich ist und die Beiträge, auch wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss älter ist, meist niedriger sind, da sie keine Risikobeiträge für den Schutz im Todesfall beinhalten. Mittlerweile werden private Rentenversicherungen in unterschiedlichen Formen und von verschiedenen Anbietern angeboten und es empfiehlt sich, beim Abschluss des jeweiligen Produktes auf einige Punkte zu achten.

Ein Tipp ist, darauf zu achten, dass die Versicherungsleistung auch dann erfolgt, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt. Dies kann im Rahmen der Vereinbarung einer Rentengarantiezeit erfolgen, während der die Rente für die fest vereinbarte Dauer an die Hinterbliebenen ausbezahlt wird, in Form einer Witwenrente oder durch das Übertragen des Guthabens an die Hinterbliebenen im Todesfall. Insbesondere bei Verträgen mit langen Laufzeiten sollte auf Flexibilität geachtet werden, beispielsweise indem eine Dynamik vereinbart wird, die bei Bedarf ausgesetzt werden kann oder indem weitere Optionen integriert werden, die es ermöglichen, die Beitragszahlung der Lebenssituation anzupassen. Die Wahl der Höhe der Rente hängt von den persönlichen Bedürfnissen ab und es sollten alle Faktoren berücksichtigt werden, die später relevant sind, also etwa, welche Ausgaben der Versicherungsnehmer haben wird, ob er zur Miete oder im Eigenheim wohnt oder ob er Fehlzeiten bei der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Im Hinblick auf die gewünschte Form der Auszahlung und die damit verbundene Steuer sind das Alter bei Auszahlungsbeginn und die Laufzeit des Vertrages entscheidend.


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